Original von Black-Sonic
nein das lese ich mir jetzt mal ernsthaft NICHT durch, aber trotzdem is es mein gutes recht, mein spiel weiter zuverkaufen, und sie kommen ja nicht zu schaden, da ich es ja bezahlt habe und es eh nicht mehr zum vollen preis verkaufen kann... aber egal, ich weiß meine rechte

Also, weil ich auf der Arbeit nicht weiterkomme, habe ich mir das mal durchgelesen (den Wartower-thread) und es ist rechtlich nicht ganz so einfach, weil zwischen Account bei A-Net und dem "Spiel", also CD-Rom, Hnadbuch sowie Kaufvertrag und EULA zu trennen ist.
Zudem steht offenbar auf der Packung, dass das Spiel nicht wiederverkauft werden darf. Dann gibts da noch die EULA, die ein eigenständiger Vertrag ist. Ich bin kein Jurist, aber das ist dann wohl so ähnlich wie das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft beim Kaufvertrag, der so also aus zwei Rechtsgeschäften besteht (1. Einigung über Übergang des Eigentums an der Ware gegen Geld und 2. Bezahlung und Übergabe). Bei Wartower war man sich nicht ganz einig, was nun gilt, letztlich ist aber wohl so, dass sich infrage kommende Klagen sich wohl nicht lohnen und A-Net auch wohl den Account einfach sperren kann.
Interessant ist, ob der KAufvertrag (über den Weiterverkauf) dann gültig ist oder nicht. Schliesslich kann man in Deutschland auch kein Eigentum an einem Gut erwerben, wenn dies gestohlen etc. ist und der Käufer selbst gutgläubig war. Frage mich grad, ob Juristen selbst wissen, was Sache ist.
Na egal...und ich hab mal wieder was gepostet, dass keinem so wirklich weiterhilft. Ausser vielleicht: der Wartower-Thread kommt auch zu keinem einheitlichen Ergebnis.
André